Qualität von Esskastanien
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Qualität von Esskastanien

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat von Oktober bis Mitte Dezember 2018 insgesamt 39 Proben Maronen untersucht. Die Proben wurden überwiegend aus dem Einzelhandel entnommen, untersucht wurde aber auch Ware, die auf den Weihnachtsmärkten zum Rösten verwendet wird. Fast die Hälfte der untersuchten Maronen stammte aus Italien. Weitere Proben kamen aus Frankreich, Deutschland und Griechenland.
Maronen sind die essbaren Früchte der Edelkastanie (Castanea sativa), auch Esskastanie genannt. Im Gegensatz zu den Nüssen sind Esskastanien reich an Kohlenhydraten, überwiegend Stärke mit einem Gehalt von ca. 40 %. Dagegen ist der Fettanteil mit ca. 2 % niedrig. Da Esskastanien kein Gluten enthalten sind sie auch geeignet für Menschen mit einer Gluten-Unverträglichkeit.
Die Beurteilung der Qualität erfolgte unmittelbar nach Eintreffen der Proben am LGL. Zunächst wird auf äußere Fehler, wie eine Schädigung der Schale, Fraßspuren oder Schimmel geachtet. Nach dem Aufschneiden der Maronen wird die innere Beschaffenheit wie z. B. Schimmel, Verderb, lebende Maden, Vertrocknung geprüft.
Die Qualität von Maronen kann nach der „UNECE-Norm FFV-39 für die Vermarktung und Qualitätskontrolle von Esskastanien“ in die Qualitätsstufen „Klasse Extra“, „Klasse I“ und „Klasse II“ eingeteilt werden. Die Klassenangabe ist freiwillig. Die Hälfte der Maronen wurde unter der „Klasse I“ vermarktet. Nach der UNECE-Norm müssen Esskastanien der Klasse I von guter Qualität sein. Sie müssen die typischen Merkmale der Sorte und/oder des Handelstyps aufweisen. Zulässig sind leichte Formfehler und Farbfehler sofern diese das allgemeine Aussehen der Erzeugnisse, die Qualität, die Haltbarkeit und die Aufmachung im Packstück nicht beeinträchtigen. Weiter legt die UNECE-Norm Toleranzen für die mindestens einzuhaltenden Gütemerkmale fest. Danach dürfen beispielsweise pro 100 Maronen der Klasse I nicht mehr als 4 beschädigt, vertrocknet und/oder geschrumpft sein, nicht mehr als 3 verdorben (Schimmel, Fäulnis) und nicht mehr als 3 Schäden durch Schädlinge aufweisen.
An Hand dieser Kriterien wurden die entnommenen Proben beurteilt. Danach entsprach ein hoher Anteil der untersuchten Maronen nicht der UNECE-Norm. Von den untersuchten 39 Proben mussten mehr als die Hälfte (53,9 %) beanstandet werden, darunter waren 42 % überwiegend verschimmelt oder verdorben. Das LGL beurteilte diese Proben als „nicht sicher“ und als „nicht zum Verzehr geeignet“.
Beim Kauf offener Ware empfiehlt das LGL den Verbrauchern auf leichte Edelkastanien zu achten, diese sind meist nicht mehr ganz frisch, ihr Kern ist geschrumpft und vertrocknet. Maronen, die sich eindrücken lassen, sind meist älter und ihr Fruchtfleisch ist oft schimmelig oder verdorben. Löchrige Schalen deuten z. B. auf wurmige Maronen hin.

QUELLE:
 
• www.lgl.bayern.de (Startseite > Lebensmittel > Warengruppen > Wc 23 Hülsenfrüchte Schalenobst) vom 19.12.2018
 
Dr. Herbert Otteneder
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