Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist die Mengenkennzeichnung für Zutaten erforderlich, die von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels sind. Der prozentuale Mengenanteil einer Zutat ist anzugeben, wenn diese ein Teil der Bezeichnung ist oder durch Bilder und Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird. Auch für Eier in Mayonnaise muss die Zutat Ei somit mengenmäßig (QUID, Quantitative Ingredient Declaration) angegeben werden. In den von der Kommission herausgegebenen QUID-Leitlinien ist für diese Regelung als Beispiel die Mayonnaise genannt. Eier sind qualitätsbestimmenden Zutaten in der Mayonnaise. Der Mengenanteil der Eier muss daher auf der Verpackung stehen, – entweder in der Bezeichnung oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der Zutat.
Laut den „Europäischen Beurteilungsmerkmalen für Mayonnaise – Code of Practice“ sowie der deutschen „Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ der „Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel“ sollte Mayonnaise mindestens fünf Prozent Eier enthalten. Der Anteil kann aber auch höher liegen. Die QUID-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen.
QUELLE:
- Meldungen lebensmittelklarheit.de vom 30.01.2023 und 13.11.2018
Dr. Greta Riel