Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Referentenentwurf zur „Vierten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung“ (Entwurfsstand 9.7.2019) vorgelegt.
Darin wird der Anwendungsbereich der Verordnung um Teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen im Sinne, Erzeugnisse im Sinne der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches, erweitert. Dementsprechend wurde die Bezeichnung der Verordnung um den Zusatz „teeähnliche Erzeugnisse“ ergänzt und neu ein Abschnitt, “Teeähnliche Erzeugnisse für Säuglinge oder Kleinkinder“ eingefügt. Darin wird festgelegt, dass Säuglings- und Kleinkindertees mit einer Altersangabe zu kennzeichnen sind, die sicherstellen soll, dass diese Produkte erst nach der Einführung von Beikost verwendet werden. Ferner ist der Hinweis anzubringen, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung dieser Erzeugnisse oder Getränke auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll. Hinzu kommt ein Verkehrsverbot für Säuglings- und Kleinkindertees, bei deren Herstellung Zucker oder andere süßende Zutaten zugesetzt oder verwendet wurden.
In seiner Begründung verweist das BMEL darauf, dass der Zuckerverzehr im Säuglings- und Kleinkindalter mit dem Zuckerverzehr in späteren Kindheits- und Jugendphasen assoziiert ist. Eine hohe und häufige Zuckerzufuhr steht u.a. im Zusammenhang mit der Entwicklung von Übergewicht bzw. Adipositas sowie der Entstehung von Zahnkaries. Die Europäische Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung (ESPGHAN) empfiehlt daher, dass Kinder im Alter von 2 bis 18 Jahren nicht mehr als 5 % ihrer Nahrungsenergie aus freien Zuckern aufnehmen sollten. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren sollte diese Zufuhr noch darunter liegen. Unter dem Begriff „freie Zucker“ werden alle Einfach- und Zweifachzucker, die einem Lebensmittel hinzugefügt werden, einschließlich Honig, Sirup, Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate, verstanden.
QUELLEN:
• Lebensmittelverband Deutschland, Rundschreiben 2019-010 vom 17.07.2019
• www.bmel.de (Startseite > Presse > Presseinformation > Bundesministerin Klöckner legt Verordnung zum Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder vor) vom 30.06.2019
Dr. Herbert Otteneder