Smoothies enthalten das, was ihre Zutaten mit in das Enderzeugnis bringen. Sobald in der Ausgangsware Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) enthalten sind, lassen sich diese anschließend im trinkfertigen Produkt nachweisen.
In fünf von 19 Smoothies (29 %), die sowohl als vorverpackte (17 Stück) als auch als lose frisch hergestellte Ware in Verkehr gebracht wurden, fanden sich in der amtlichen Analyse PSM-Rückstände von bis zu sechs verschiedenen Wirkstoffen.
Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten des Einsatzes von Zutaten für Smoothies gibt es aktuell keine gesetzlichen Festlegungen zu erlaubten Rückstandshöchstmengen. „Diese Grenzwerte existieren nur für die einzeln verwendeten Früchte oder Gemüse“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin der Lebensmitteluntersuchung im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) in Rostock. „Es gab keine Höchstmengenüberschreitungen, soweit man das unter diesen variablen Herstellungsbedingungen abschätzen kann und damit auch keine Beanstandungen.“
QUELLE:
- Pressemitteilung vom LALLF vom 30.07.2019
Dr. Jörg Häseler