Sibutramin in Kaffee- und Teebeuteln nachgewiesen

Sibutramin in Kaffee- und Teebeuteln nachgewiesen

Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg warnen vorm Verzehr der beiden Schlankheitsmittel "Coffee Slim Secret" (MHD 01.06.2024) und "Detox Slim Secret" (MHD 19.09.2025), die über soziale Netzwerke vermarktet wurden. Diese Kaffee- und Teebeutel enthalten den nicht deklarierten Appetitzügler Sibutramin in erhöhter Dosierung. Sibutramin ist ein illegales und gesundheitsschädliches Arzneimittel.

Der Arznei­wirkstoff Sibutramin wurde bis 2010 als Appetitzügler (Anorektikum) zur Reduktion von starkem Übergewicht (Adipositas) verwendet. Er war nur in einem einzigen, verschreibungspflichtigen Medikament in Europa zugelassen. Wegen der erheblichen Risiken wird Sibutramin seit Januar 2010 weltweit offiziell nicht mehr verkauft, die Zulassung ruht.

Sibutramin kann sowohl den Blutdruck als auch die Herzfrequenz ("Herzrasen") erheblich erhöhen. Manche Menschen klagten nach Verzehr zudem über Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Verstopfung. Selbst unter ärztlicher Kontrolle (als verschreibungspflichtiges Medikament) ist es weltweit zu mindestens 49 Todesfällen in Verbindung mit Sibutramin gekommen. Außerdem gibt es international eine Reihe von Berichten über (reversible) Gedächtnisstörungen, beeinträchtigtes Erinnerungsvermögen, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit, Sprach- oder Sehstörungen und Migräneattacken. Trotzdem finden Kontrolleure weltweit immer wieder Sibutramin in angeblich ganz natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln zur Gewichtsreduktion, die übers Internet vertrieben werden. In der Regel geben sich die Produkte ein sehr natürliches Image wie "Pulver chinesischer Pflanzen", "all natural" o.ä. Besonders beliebt ist die Zugabe in besagten Diät-Tees zur Gewichtsabnahme. Der Wirkstoff Sibutramin (oder auch Phenolphthalein bzw. Rimonabant) taucht in den Zutatenlisten nicht auf. Man spricht daher auch von gepanschten oder verfälschten Nahrungsergänzungsmitteln.

 

QUELLE:

  •  Meldung Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz vom 04.07.2023
  •  Meldung verbraucherzentrale.de vom 08.11.2022

 

Dr. Greta Riel

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