Sucralose ist als Süßungsmittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die aktuelle Datenlage zur Stabilität von Sucralose und zur Bildung möglicherweise gesundheitsschädlicher chlorierter Verbindungen bei hohen Temperaturen bewertet. Hierzu wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt und die identifizierten Publikationen nach den Kriterien bewertet, wie sie von Klimisch et al. für die systematische Bewertung der Qualität experimenteller toxikologischer Daten beschrieben werden.
Auf der Grundlage der daraus verfügbaren Daten können bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, für die eine Verwendung von Sucralose (E 955) zugelassen ist, Temperaturen bis etwa 120 – 250 °C erreicht werden. Dabei kann Sucralose dechloriert werden, wobei chlorierte organische Verbindungen mit gesundheitsschädlichem Potenzial wie z. B. polychlorierte Dibenzo-p-dioxine (PCDD) bzw. Dibenzofurane (PCDF) oder Chlorpropanole entstehen. Dies gilt auch für die Verwendung von Sucralose im häuslichen Gebrauch beim Kochen oder Backen.
Eine abschließende Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken ist dem BfR zurzeit nicht möglich. Hierzu fehlen Daten, welche toxischen Reaktionsprodukte und in welchen Ausmaß sie beim Erhitzen von Sucralose-haltigen Lebensmitteln entstehen, um daraus die Exposition der Verbraucher abschätzen zu können.
Nach Auffassung des BfR sollte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Süßungsmitteln, der Sucralose eine höhere Priorität einräumen. Ferner sollten die Hersteller von Sucralose angefordert werden, entsprechende Informationen das Vorkommen von Reaktionsprodukten und zum Ausmaß ihrer Bildung bei den relevanten Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen zur Verfügung zu stellen. Schließlich wären repräsentative Daten zu den Gehalten in entsprechend hergestellten Sucralose-haltigen Lebensmitteln zu erheben, um damit die Exposition der Konsumenten abschätzen zu können.
Lebensmittelherstellern sowie Verbrauchern empfiehlt das BfR bis zu einer abschließenden Risikobewertung Sucralose-haltiger Lebensmittel nicht auf Temperaturen zu erhitzen, bei denen die genannten Reaktionsprodukte beim Backen, Frittieren und Braten entstehen, bzw. Sucralose erst nach dem Erhitzen zuzusetzen.
QUELLE:
• Stellungnahme Nr. 012/2019 des BfR vom 09.04. 2019:
Dr. Herbert Otteneder