Trinkwasser aus 20 Städten: Grenzwerte eingehalten
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Trinkwasser aus 20 Städten: Grenzwerte eingehalten

Die Stiftung Warentest ließ Trinkwasser aus 20 deutschen Städten und Gemeinden, verteilt auf 10 Bundesländer in öffentlichen Gebäuden entnehmen und umfangreich untersuchen. Ausgewählt wurden die Trinkwässer aus fünf der einwohnerstärksten Städte, Wasser aus intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen und aus Gebieten, bei denen auf Grund geologischer Gegebenheiten mit besonderen Mineralstoffen zu rechnen ist. Zwar enthielten fast alle Wässer Spuren unerwünschte Stoffe. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung waren von allen Proben eingehalten und zum Teil deutlich unterschritten.
Trotz hoher Belastung des Grundwassers mit Nitrat in intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, konnten in Trinkwasser aus Gebieten mit hoher Viehbesatzdichte vergleichsweise geringe Nitratwerte festgestellt werden. Wie Warentest dazu in Erfahrung bringen konnte, bestehen in diesen Versorgungsgebieten Kooperationen zwischen den Landwirten und den Versorgungsbetrieben. Hier werden die Landwirte beraten bedarfsgerecht zu düngen oder sie werden für niedrige Nitratgehalte im Boden finanziell belohnt.
Geprüft wurde ferner auf insgesamt 45 Pestizide einschließlich ihrer Abbauprodukte. Danach enthielten 16 der untersuchten Wässer nicht relevante Metabolite (nrM). Dabei handelt es sich um nicht mehr wirksame Verbindungen, die als ungiftig für Mensch und Umwelt gelten. Glyphosat und sein Abbauprodukt Ampa wurde in keiner Probe nachgewiesen.
In den Trinkwässern aus Ballungsgebieten traten Spuren der Süßstoffe Acesulfam K, Cyclamat, Saccharin und Sucralose auf. Auch geringe Mengen an Medikamenten und an Röntgenkontrastmittel konnten in diesen Wässern nachgewiesen werden. Für diese Verunreinigungen gibt es keine Grenzwerte. Zu deren Beurteilung werden vom Umweltbundesamt festgelegte „Gesundheitliche Orientierungswerte“ (GOW) herangezogen. Die für die festgestellten Arzneimittelspuren jeweils festgelegten GOW wurden bei allen Proben eingehalten.
Eingehalten waren auch die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für die Elemente Uran, Arsen und Chrom. Bei Chrom unterscheidet die Trinkwasserverordnung nicht zwischen Chrom (III) und Chrom (VI). Letzteres ist krebserregend. Drei Proben überschritten den Leitwert des Bundesumweltamtes für Chrom (VI) von 0,3 µg/l geringfügig.

QUELLE:
 
• „ test, Ausgabe 7/2019, S. 21 ff
 
 
Dr. Herbert Otteneder
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