Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette
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Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben Vertreter des Handels und der Lebensmittelindustrie zum Gespräch im Kanzleramt getroffen. Laut der Pressemitteilung vom 3. Februar des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) standen dabei die Wertschätzung von Lebensmitteln sowie faire Preisgestaltung und Lieferbedingungen bei Lebensmitteln mit Blick auf Erzeuger und Handel im Mittelpunkt. Von Seiten der Politik wurde betont, dass der Handel bei der Preisgestaltung und Dumpingangeboten mit Lebensmitteln Verantwortung trage. Dauerhafte Tiefstpreise für manche Lebensmittel - mit denen Kunden in die Läden gelockt werden – sind ein fatales Signal für die Wertschätzung von Lebensmitteln. Aggressive Preisgestaltung im Handelswettbewerb gehe letztlich auch zu Lasten der Erzeuger.

Um einen Großteil dieser unlauteren Handelspraktiken zukünftig zu verhindern, wird das BMEL die europäische UTP-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette), die dem Schutz der Landwirte dient, zeitnah eins-zu-eins in nationales Recht umsetzten. Die rechtliche Möglichkeit, bis Ende 2021 damit zu warten, wird nicht ausgeschöpft.

Praktiken der so genannten "schwarzen Liste" werden damit verhindert. Konkret wird z.B. verboten:

•         dass der Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig storniert,

•         dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards und Zahlungsbedingungen ändern oder

•         dass später als dreißig Tage für verderbliche Lebensmittel gezahlt wird.

Über die UTP-Richtlinie hinaus gibt es problematische Handelspraktiken der so genannten "grauen Liste". Diese Praktiken sind erlaubt, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Diese Praktiken könnten mittels einer Selbstverpflichtung des Handels abgestellt werden, da vielen Erzeugern häufig keine Wahl bleibt, als diesen Forderungen des Handels zuzustimmen – wollen sie nicht ausgelistet werden.

Weiterhin soll eine "Meldestelle für unlautere Handelspraktiken und Dumpingpreise" beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet werden, bei der Erzeuger konkrete Beispiele unlauterer Handelspraktiken melden können.

 
QUELLEN:

•         www.bmel.de (Startseite > Presse > Presseinformation > Gespräch mit dem Handel im Kanzleramt: Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Landwirte austragen) vom 03.02.2020

•         www.bmel.de (Startseite > starke Landwirtschaft > Markt, Handel und Export > Einsatz gegen unlautere Handelspraktiken) vom 12.12.2019


Dr. Herbert Otteneder
 

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