In den Jahren 2016 bis 2020 wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt 80 Proben Sprossen untersucht. Davon stammten 57 Proben aus dem Einzel- und Großhandel sowie aus Gastronomiebetrieben. Neun Proben wurden in einem niedersächsischen Herstellerbetrieb entnommen. Sie erfüllten die mikrobiologischen Kriterien, die für die Produktgruppe „Keimlinge/Sprossen" in der VO (EG) Nr. 2073/2005 vorgegeben sind.
In einer Probe aus dem Einzelhandel wurden Salmonellen nachgewiesen. Diese Sprossenprobe wurde daher als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet und damit nicht sicher und nicht verkehrsfähig beurteilt. Listeria monocytogenes wurde in einer Probe qualitativ nachgewiesen. Die quantitative mikrobiologische Untersuchung ergab einen Gehalt unter 10 KbE/g. Der Grenzwert von 100 KbE/g wurde in der Probe nicht erreicht.
In zwei Proben aus einem Gastronomiebetrieb wurden erhöhte Gehalte an Escherichia coli (E. coli) festgestellt. Die molekularbiologische Untersuchung dieser Probe ergab keinen Hinweis auf für VTEC-Erreger charakteristische Gensequenzen. Auch in allen anderen Proben wurden keine Verotoxin bildenden E. coli (VTEC) nachgewiesen. Bei fünf Proben wurden erhöhte Gehalte an präsumtiven Bacillus cereus ermittelt. Die nachgewiesenen Keimgehalte lagen in den genannten Proben jedoch unter dem Grenzwert.
Die Ergebnisse zeigen, dass mikrobiologische Gefahren beim Verzehr von frischen Sprossen und Keimlingen vorhanden sind. Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher mit geschwächter Immunabwehr sollten deshalb grundsätzlich auf den Verzehr von frischen Sprossen und Keimlingen verzichten.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel