Die EU-Mitgliedstaaten haben am 08.10.2021 dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Titandioxid (E171) ist gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen. Die Verbindung wird als Farbstoff in einer Reihe von Produkten wie Kaugummi, Gebäck, Nahrungsergänzungsmitteln, Suppen und Brühen verwendet. Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Darin hat die EFSA seine Stellungnahme aus dem Jahr 2016 überarbeitet. Darin hatte die EFSA auf der Basis der bis zum Jahr 2016 zum Jahr 2016 verfügbaren Informationen festgestellt, dass bei oraler Aufnahme von Titandioxid (E 171) mit Lebensmitteln keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken vorliegen. In der Neubewertung zu den gesundheitlichen Risiken von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171, die am 6. Mai 2021 veröffentlicht wurde, sind nach einer systematischen Literaturrecherche insbesondere Studien zu möglichen erbgutschädigenden (genotoxischen) Effekten durch Titandioxid ausgewertet worden.
Danach konnte die EFSA genotoxische Wirkungen von Titandioxid nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen. Als Lebensmittelzusatzstoff kann Titandioxid damit nicht als sicher angesehen werden. Da für genotoxische Stoffe bislang keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis ermittelt wird, konnte auch keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) für die Substanz abgeleitet werden.
Das BfR zieht überwiegend die gleichen Schlüsse. Weist aber darauf hin, dass für eine abschließende Bewertung noch Wissenslücken bestehen. Unter anderem ist unklar welche Rolle die Teilcheneigenschaften, ihre Größe, Form und die kristalline Beschaffenheit spielen.
QUELLE:
- germany.representation.ec.europa.eu
- www.bfr.bund.de
Dr. Herbert Otteneder