Mit einer neu entwickelten Methode hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg insgesamt 133 Proben von Lebensmitteln auf Basis von Dinkel sowie den Urweizenarten Emmer und Einkorn auf Verfälschungen durch herkömmlichen Weichweizen untersucht. Die Hälfte der Proben enthielt nur geringe Verunreinigungen durch Weichweizen von 5 % und weniger. In weiteren 28 % der Proben lagen die Verunreinigungen noch im Toleranzbereich (bis zu 10%). Dagegen wiesen 29 (22%) von 133 Proben deutliche Verunreinigungen durch Weichweizen von 10 bis 20 % auf. Bei Anteilen von mehr als 20 % Weizen und dem Hinweis alleiniger Verwendung von Dinkel beurteilt das CVUA Freiburg die Bezeichnung „Dinkel“ als irreführend.
Laut CVUA lassen sich Einträge durch herkömmlichen Weizen bei Dinkelmehlen aus Mühlenbetrieben nicht ganz vermeiden. Untersuchungen zeigen, dass bei Dinkelmehlen Weichweizen-Anteile von weniger als 5 % technisch machbar sind. In Bezug auf einen tolerierbaren Fremdanteil in Dinkelmehl verweist das Amt auf die Leitsätze der Lebensmittelbuchkommission für Brot und Kleingebäck Danach werden Dinkelbrot und -brötchen mindestens zu 90 % aus der Getreideart Dinkel (bezogen auf den Anteil an Getreideerzeugnissen) hergestellt.
Zur Kennzeichnung eines Dinkelproduktes mit der ergänzenden Angabe „Urform“ hat der Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Stellung genommen. Nach Auffassung der Sachverständigen sind Hinweise, wie zum Beispiel „eine Urweizenart“ als irreführend i. S. d. Art. 7 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1169/2011 anzusehen, wenn es sich um Dinkel handelt, in welchen moderner Weichweizen gezielt eingekreuzt wurde. Die Angabe kann nur akzeptiert werden, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass ausschließlich eine traditionelle Dinkelsorte verwendet worden ist, bei der kein moderner Weichweizen gezielt eingekreuzt wurde (ALS Stellungnahme Nr. 2021/21).
Aufgrund des geringeren Ertrags und der aufwändigeren Gewinnung sind die Erzeugerpreise von Dinkel deutlich höher als bei herkömmlichem Weizen. Damit besteht der Anreiz zum Betrug, da Weizen nicht nur billiger, sondern auch leichter zu verarbeiten ist. Um Betrugspraktiken zu begegnen entwickelte das Amt in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine molekularbiologische Methode. Sie erlaubt die eindeutige Differenzierung von Dinkelsorten gegenüber Weichweizen und zusätzlich die Quantifizierung von Verunreinigungen durch Weichweizen. Beschreibungen des Verfahrens sind in der Fachliteratur veröffentlicht (siehe Quellen).
QUELLE:
- www. ua-bw.de
- Koeppel R, Guertler P, Waiblinger HU (2021) Duplex droplet digital PCR (ddPCR) method for the quantification of common wheat (Triticum aestivum) in spelt (Triticum spelta). Food Control 130: 108382
- Gürtler P, Waiblinger HU, Köppel R (2021) Quantitative Bestimmung des Weichweizenanteils in Dinkelprodukten. Lebensmittelchemie 75, 206-209
Dr. Herbert Otteneder