Zur Diskussion: Leitsätze für Gewürze
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Zur Diskussion: Leitsätze für Gewürze

Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) für Gewürze und andere würzende Zutaten wurden vom zuständigen Fachausschuss 3 umfassend überarbeitet. Der Entwurf der Neufassung kann noch bis zum 25.04.2025 gegenüber der DLMBK kommentiert werden.

Dabei wird darum gebeten, Einwendungen mit Produktbeispielen zu untermauern, insbesondere zu Würzen, die im B2B-Bereich verwendet werden. Zur weiteren Klarstellung der Natur von Würzen und zur Abgrenzung zu ähnlichen Erzeugnissen, wurden die Qualitätsparameter der Europäischen Beurteilungsmerkmale für Brühen (Bouillons) und Consommés direkt in den Entwurf aufgenommen. Zudem sollen Sojasoßen und ihre Herstellungsverfahren zukünftig in einem eigenen Punkt beschrieben werden.

Würzmarinaden werden ebenfalls erstmalig beschrieben. Die Bezeichnung kann sich auf die Art, die Geschmacksrichtung und/oder den Verwendungszweck beziehen. Es wird bewusst darauf verzichtet, die Art der marinierten Lebensmittel einzuschränken. Ein Verweis auf den Begriff „Marinade“ aus dem Bereich der Fischerzeugnisse soll auf die erforderliche Abgrenzung aufmerksam machen.

Weitere Anpassungen wie die Aufnahme von Bärlauch und Kardamom oder Differenzierungen zwischen Blättern und Saat wie bei Bockshornklee werden im aktuellen Sachstandsbericht ausgeführt. Noch offen bleiben derzeit die Überarbeitung der Gehalte an säureunlöslicher Asche mit Anpassung der Werte an einschlägige Normen und die Prüfung zur Aufnahme von Gehalten an ätherischen Ölen für bestimmte Gewürze. Dr. Marion Gebhart

 

Quelle: Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 3 des DLMBK vom 28.03.2025 mit Empfehlungen und Hinweisen zum Anhörungsverfahren, www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/deutsche-lebensmittelbuch-kommission/fachausschuesse-leitsaetze-lebensmittelbuch.html [Zugriff 01.04.2025].

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