Die Verordnung über kosmetische Mittel (EG) Nr. 1223/2009 wird zehn Jahre nach vollständiger Anwendbarkeit auf den Prüfstand gestellt. In einem ersten Schritt fand eine Sondierung statt (21.02. bis 21.03.2025), bei der alle interessierten Kreise aufgefordert waren, ihre Einschätzung zum Funktionieren der Verordnung abzugeben, sachdienliche Informationen vorzulegen und mögliche Lösungen zu äußern.
Laut Aufforderung durch die Europäische Kommission werden von der Bewertung Erkenntnisse darüber erwartet, wie die Verordnung angewandt wurde, ob die mit ihr verfolgten Ziele erreicht wurden und ob sie weiterhin ihren Zweck erfüllt, auch im Hinblick auf den grünen und den digitalen Wandel sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auf dem Weltmarkt und im Binnenmarkt vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen. Mit der Bewertung wird untersucht, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich sind und bisher ungenutztes Potenzial für Vereinfachungen und Entlastung besteht.
Bis 13.03.2025 waren bereits 30 Kommentare veröffentlicht. Eine Vielzahl von kleinen Unternehmern und Unternehmerinnen, auffallend viele aus Österreich, mahnte die Komplexität der Sicherheitsbewertung und den Aufwand in Zusammenhang mit der Vermarktung an, der gleichermaßen auch für sie gilt. Sie sehen darin eine Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen und Konzernen. Insbesondere der Umgang mit Aromaölen und der verschärften Allergenkennzeichnung führt zu Unverständnis. Andere Beiträge setzen sich dagegen wissenschaftlich basiert und differenziert mit der Sicherheit dieser Stoffe auseinander.
Ein weiteres Problem scheint die Qualifikation von Sicherheitsbewertern und -bewerterinnen zu sein. So beschränkt sich in Frankreich der Kreis auf den Kreis der Toxikologen, Pharmazeuten und Mediziner. Spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für Angehörige anderer Fachgebiete wie in vielen Mitgliedsstaaten üblich, sei nicht möglich. Diese mangelnde Harmonisierung wird auch bei den behördlichen Kontrollen beobachtet.
Nach Abschluss der ersten Sondierung wird es voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eine öffentliche Konsultation über 12 Wochen geben, bei dem ein Online-Survey und gezielte Interviews mit den wesentlichen Stakeholdern durchgeführt werden sollen. Die Ergebnisse werden in einem Sachstandsbericht zusammengefasst und können als Basis für eine Überarbeitung der Verordnung dienen.
Quelle: EC (21.02.2025): Call for Evidence – Evaluation of the Cosmetic Products Regulation, Ares(2025)1425329, https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/ [Zugriff 13.03.2025].
Dr. Marion Gebhart