ist Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Straf- und Medizinrecht. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt er sich mit dem Lebensmittelrechtrecht, insbesondere dem Lebensmittelstrafrecht. Seine berufliche Laufbahn begann er 2004 in einer auf Lebensmittelrecht hochspezialisierten Kanzlei in München. Seit 2009 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Eichstätt. Er verfügt als Stafverteidiger über große forensische Erfahrung. Er berät und vertritt Mandanten beundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im Bereich des Lebensmittelstrafrechts ist er ferner publizistisch und auch als Referent tätig.